Ab 2024 treten neue gesetzliche Regelungen in Kraft, die insbesondere Webseitenbetreiber und Online-Dienste betreffen. Neben den allgemeinen Vorgaben, die für Webseitenbetreiber schon seit Jahren gelten, bringt das Digitale-Dienste-Gesetz (DSA) neue Anforderungen mit sich. In diesem Artikel erklären wir, was genau das neue Gesetz vorschreibt, welche Informationen in einem Impressum ab 2024 enthalten sein müssen und welche häufigen Fehler Sie vermeiden sollten.
1. Was ist das Digitale-Dienste-Gesetz (DSA)?
Das Digitale-Dienste-Gesetz (DSA), das im Mai 2024 in Kraft tritt, ist eine umfassende Regelung der Europäischen Union, die den digitalen Markt transparenter und sicherer gestalten soll. Es betrifft vor allem Plattformbetreiber, soziale Netzwerke, Marktplätze und alle, die Online-Dienste anbieten. Ziel ist es, den Schutz von Nutzern zu verbessern und sicherzustellen, dass Unternehmen transparente Informationen über ihre Dienstleistungen bereitstellen.
Für Webseitenbetreiber bedeutet dies unter anderem neue Verpflichtungen im Bereich Transparenz und Haftung, die sich auch auf das Impressum auswirken.
2. Die wichtigsten Änderungen ab 2024 für das Impressum
Impressumsangaben sind in Deutschland gesetzlich durch das Telemediengesetz (TMG) und den Staatsvertrag für Rundfunk und Telemedien (RStV) geregelt. Mit dem Inkrafttreten des DSA kommen folgende zusätzliche Anforderungen hinzu:
- Kontaktinformationen zu einem EU-Vertreter (für nicht in der EU ansässige Unternehmen): Wenn Ihr Unternehmen außerhalb der EU ansässig ist, aber in der EU digitale Dienstleistungen anbietet, müssen Sie einen rechtlich verantwortlichen Vertreter innerhalb der EU benennen und diesen im Impressum angeben. Diese Person ist dann Ansprechpartner für rechtliche Belange in Bezug auf Datenschutz und Nutzerrechte.
- Verpflichtung zur Transparenz über Moderationsrichtlinien: Plattformen, die Inhalte von Nutzern verwalten (z.B. Foren, soziale Netzwerke), müssen ab 2024 im Impressum klar auf ihre Inhaltsmoderationsrichtlinien hinweisen. Dies betrifft insbesondere Richtlinien, die beschreiben, wie illegale Inhalte gemeldet und entfernt werden.
- Hinweis auf Meldewege für illegale Inhalte: Webseitenbetreiber müssen transparente Meldeverfahren für rechtswidrige Inhalte anbieten. Diese Verfahren und Kontaktmöglichkeiten müssen im Impressum oder in einem leicht zugänglichen Bereich der Webseite verlinkt sein.
3. Häufige Fehler im Impressum
Auch ohne das neue Gesetz unterlaufen vielen Webseitenbetreibern häufig Fehler, die rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen können. Hier sind einige der häufigsten Fehler, die Sie vermeiden sollten:
- Fehlende oder unvollständige Angaben: Ein Impressum ist nur dann rechtssicher, wenn es vollständig ist. Pflichtangaben wie der vollständige Name des Unternehmensinhabers, die Adresse und Kontaktmöglichkeiten (Telefonnummer und E-Mail-Adresse) sind unerlässlich. Auch die Nennung des Handelsregisters (falls zutreffend) und die Umsatzsteuer-ID dürfen nicht fehlen.
- Fehlerhafte Angaben zur Verantwortlichkeit: Insbesondere wenn mehrere Personen oder Unternehmen an der Webseite beteiligt sind, ist es wichtig, eine verantwortliche Person klar zu benennen. Bei Verstößen kann es zu Problemen kommen, wenn unklar ist, wer rechtlich verantwortlich ist.
- Veraltete Informationen: Impressumsangaben müssen stets aktuell sein. Wenn sich Ihre Firmendaten oder Kontaktinformationen ändern, sollten diese sofort im Impressum aktualisiert werden.
- Unzureichende Erreichbarkeit: Ein einfacher Verweis auf eine allgemeine Kontaktseite oder ein Kontaktformular genügt nicht den gesetzlichen Anforderungen. Die E-Mail-Adresse und eine schnelle Kommunikationsmöglichkeit (Telefon oder Fax) müssen direkt im Impressum angegeben werden.
4. Was muss ab 2024 im Impressum stehen?
Ein rechtssicheres Impressum sollte ab 2024 folgende Angaben enthalten:
- Name und vollständige Anschrift des Webseitenbetreibers (bei Unternehmen: inklusive Rechtsform und vertretungsberechtigten Personen).
- Kontaktinformationen: E-Mail-Adresse, Telefonnummer, optional auch Fax.
- Angabe des Handelsregisters (falls zutreffend): Registergericht und Registernummer.
- Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (falls vorhanden).
- Informationen zum EU-Vertreter (für nicht in der EU ansässige Unternehmen).
- Informationen zur Inhaltsmoderation: Wenn Ihre Webseite oder Plattform nutzergenerierte Inhalte verwaltet, müssen Sie Ihre Moderationsrichtlinien und den Meldeprozess für illegale Inhalte darstellen.
- Verweise auf Schlichtungsstellen: Wenn Sie Dienstleistungen für Verbraucher anbieten, müssen Sie einen Hinweis auf die Schlichtungsstelle oder Online-Streitbeilegung (OS-Plattform) aufnehmen.
5. So vermeiden Sie Abmahnungen
Mit den Änderungen durch das Digitale-Dienste-Gesetz und den bereits bestehenden Regelungen müssen Webseitenbetreiber besonders darauf achten, dass ihr Impressum korrekt und vollständig ist. Abmahnungen wegen fehlerhafter Impressumsangaben sind nicht selten und können teuer werden.
Tipps zur Vermeidung von Abmahnungen:
- Verwenden Sie Impressumsgeneratoren, die rechtlich aktuelle Informationen bieten.
- Überprüfen Sie Ihr Impressum regelmäßig auf Vollständigkeit und Aktualität.
- Achten Sie darauf, dass Ihr Impressum von jeder Seite der Webseite mit maximal zwei Klicks erreichbar ist, um den rechtlichen Anforderungen gerecht zu werden.
- Lassen Sie das Impressum im Zweifelsfall von einem Anwalt oder einem spezialisierten Rechtsdienstleister prüfen.
Fazit
Das Jahr 2024 bringt mit dem neuen Digitalen-Dienste-Gesetz (DSA) wichtige Änderungen für Webseitenbetreiber, die ihre Impressumsangaben anpassen müssen. Besonders Betreiber von Plattformen mit nutzergenerierten Inhalten und nicht in der EU ansässige Unternehmen müssen die neuen Vorgaben beachten, um rechtliche Konsequenzen zu vermeiden. Ein vollständiges und korrektes Impressum ist nicht nur gesetzlich vorgeschrieben, sondern stärkt auch das Vertrauen der Nutzer in die Seriosität Ihrer Webseite.