Neues Gesetz: Das muss ab 2024 im Impressum stehen

Ab 2024 treten neue gesetzliche Regelungen in Kraft, die insbesondere Webseitenbetreiber und Online-Dienste betreffen. Neben den allgemeinen Vorgaben, die für Webseitenbetreiber schon seit Jahren gelten, bringt das Digitale-Dienste-Gesetz (DSA) neue Anforderungen mit sich. In diesem Artikel erklären wir, was genau das neue Gesetz vorschreibt, welche Informationen in einem Impressum ab 2024 enthalten sein müssen und welche häufigen Fehler Sie vermeiden sollten.

1. Was ist das Digitale-Dienste-Gesetz (DSA)?

2. Die wichtigsten Änderungen ab 2024 für das Impressum

  • Kontaktinformationen zu einem EU-Vertreter (für nicht in der EU ansässige Unternehmen): Wenn Ihr Unternehmen außerhalb der EU ansässig ist, aber in der EU digitale Dienstleistungen anbietet, müssen Sie einen rechtlich verantwortlichen Vertreter innerhalb der EU benennen und diesen im Impressum angeben. Diese Person ist dann Ansprechpartner für rechtliche Belange in Bezug auf Datenschutz und Nutzerrechte.
  • Verpflichtung zur Transparenz über Moderationsrichtlinien: Plattformen, die Inhalte von Nutzern verwalten (z.B. Foren, soziale Netzwerke), müssen ab 2024 im Impressum klar auf ihre Inhaltsmoderationsrichtlinien hinweisen. Dies betrifft insbesondere Richtlinien, die beschreiben, wie illegale Inhalte gemeldet und entfernt werden.
  • Hinweis auf Meldewege für illegale Inhalte: Webseitenbetreiber müssen transparente Meldeverfahren für rechtswidrige Inhalte anbieten. Diese Verfahren und Kontaktmöglichkeiten müssen im Impressum oder in einem leicht zugänglichen Bereich der Webseite verlinkt sein.

3. Häufige Fehler im Impressum

  • Fehlende oder unvollständige Angaben: Ein Impressum ist nur dann rechtssicher, wenn es vollständig ist. Pflichtangaben wie der vollständige Name des Unternehmensinhabers, die Adresse und Kontaktmöglichkeiten (Telefonnummer und E-Mail-Adresse) sind unerlässlich. Auch die Nennung des Handelsregisters (falls zutreffend) und die Umsatzsteuer-ID dürfen nicht fehlen.
  • Fehlerhafte Angaben zur Verantwortlichkeit: Insbesondere wenn mehrere Personen oder Unternehmen an der Webseite beteiligt sind, ist es wichtig, eine verantwortliche Person klar zu benennen. Bei Verstößen kann es zu Problemen kommen, wenn unklar ist, wer rechtlich verantwortlich ist.
  • Veraltete Informationen: Impressumsangaben müssen stets aktuell sein. Wenn sich Ihre Firmendaten oder Kontaktinformationen ändern, sollten diese sofort im Impressum aktualisiert werden.
  • Unzureichende Erreichbarkeit: Ein einfacher Verweis auf eine allgemeine Kontaktseite oder ein Kontaktformular genügt nicht den gesetzlichen Anforderungen. Die E-Mail-Adresse und eine schnelle Kommunikationsmöglichkeit (Telefon oder Fax) müssen direkt im Impressum angegeben werden.

4. Was muss ab 2024 im Impressum stehen?

  • Name und vollständige Anschrift des Webseitenbetreibers (bei Unternehmen: inklusive Rechtsform und vertretungsberechtigten Personen).
  • Kontaktinformationen: E-Mail-Adresse, Telefonnummer, optional auch Fax.
  • Angabe des Handelsregisters (falls zutreffend): Registergericht und Registernummer.
  • Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (falls vorhanden).
  • Informationen zum EU-Vertreter (für nicht in der EU ansässige Unternehmen).
  • Informationen zur Inhaltsmoderation: Wenn Ihre Webseite oder Plattform nutzergenerierte Inhalte verwaltet, müssen Sie Ihre Moderationsrichtlinien und den Meldeprozess für illegale Inhalte darstellen.
  • Verweise auf Schlichtungsstellen: Wenn Sie Dienstleistungen für Verbraucher anbieten, müssen Sie einen Hinweis auf die Schlichtungsstelle oder Online-Streitbeilegung (OS-Plattform) aufnehmen.

5. So vermeiden Sie Abmahnungen

  • Verwenden Sie Impressumsgeneratoren, die rechtlich aktuelle Informationen bieten.
  • Überprüfen Sie Ihr Impressum regelmäßig auf Vollständigkeit und Aktualität.
  • Achten Sie darauf, dass Ihr Impressum von jeder Seite der Webseite mit maximal zwei Klicks erreichbar ist, um den rechtlichen Anforderungen gerecht zu werden.
  • Lassen Sie das Impressum im Zweifelsfall von einem Anwalt oder einem spezialisierten Rechtsdienstleister prüfen.

Fazit

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Jan Velske

Webdesigner und Marketing-Experte

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